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Golden Handshake

Golden Handshake 2010 - steuerliche Aspekte von Abfindungszahlungen

Angesichts der Kreditkrise widmen sich viele Unternehmen nun wieder nur noch ihrem Kerngeschäft. Dieser Schrumpfungsprozess führt dazu, dass viele Arbeitnehmer nicht mehr gebraucht werden. In den meisten Fällen erhalten die ehemaligen Angestellten eine Abfindung oder den 'Goldenen Handschlag' von ihrem vormaligen Arbeitgeber.

Abfindungszahlungen können geleistet werden für

  • Schmerzensgeld;
  • Einkommensverlust;
  • Rentenverlust.

Zahlungen für Schmerzensgeld sind im Allgemeinen nicht steuerpflichtig.

Abfindungszahlungen können steuerlich in verschiedenen Formen geleistet werden:

  • In Form einer einmaligen Pauschalsumme, die maximal mit 52% Lohnsteuer versteuert wird;
  • in Form eines Rentenanspruchs: Die Besteuerung erfolgt ab dem Zeitpunkt, in dem der ehemalige Arbeitnehmer (der das 65.Lebensjahr nicht überschritten haben darf) Rentenzahlungen erhält (Steuerfreibeträge für Rentenzahlungen in der Lohnsteuergesetzgebung).

Auf Pauschalsummen fallen keine Aufschläge für Sozialleistungen an, da dieses Einkommen als Einkommen aus früherer Beschäftigung angesehen wird und nicht als Einkommen aus einem momentanen Beschäftigungsverhältnis. Aus demselben Grund kann die 30%-Entscheidung nicht auf Abfindungssummen Anwendung finden. Sollte ein Arbeitnehmer bereits seit 25 oder 40 Jahren beim Arbeitgeber beschäftigt sein, kann der Betrag eines Bruttomonatsgehalts steuerfrei bewilligt werden.

Es gibt 4 Möglichkeiten, wie die Auszahlung von Rentenansprüchen organisiert werden kann:

  • über den ehemaligen Arbeitgeber;
  • über eine Versicherungsgesellschaft oder über eine Betriebsrente;
  • über das Konto einer Bank oder eines Versicherers (Neuheit ab 2010);
  • in die BV-Rente des ehemaligen Arbeitnehmers.

Aufgrund der Steuerfreibeträge in der Lohnsteuergesetzgebung ist die letztgenannte Möglichkeit vor allem für den ehemaligen Arbeitnehmer interessant, der sich mit der Bruttoabfindung in seinen Golden Handshake BV selbständig machen möchte. In den meisten Fällen bittet der ehemalige Arbeitgeber uns vorher um die Einholung der Bewilligung seitens der Steuerbehörden, bevor er die Bruttoabfindung auf den Golden Handshake BV des ehemaligen Arbeitgebers überweist.

Wir können Ihnen mit den folgenden Dienstleistungen behilflich sein:

  • Ratgeber in diesem Bereich zu festen Gebühren;
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft einer Renten-BV durch einen Notar;
  • Abfassung eines Rentenvertrags zwischen dem Gründer einer AG und der Renten-BV zu einer festen Gebühr;
  • Abfassung und Einreichung eines Bewilligungsantrags an die Steuerbehörden über die Anrechnung der Lohnsteuer-Freibeträge auf Rentenzahlungen (feste Gebühr);
  • die jährlich anfallenden Aufwendungen der BV (für Buchhaltung, Steuerrückzahlungen, Veröffentlichung von Gutachten) werden zu günstigen festen Gebühren besorgt.

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