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Steuerausländer

Die 30-%-Regel - ein günstiger Einkommenssteuersatz für (ausländische) Fachkräfte

Das niederländische Lohnsteuergesetz erlaubt (ausländischen) Fachkräften, einen Antrag auf Einstufung nach der so genannten 30-%-Regel zu stellen, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese 30-%-Regel reduziert das volle Einkommen in den Niederlanden auf 70 % steuerlich zu veranlagendes Einkommen, so dass die verbleibenden 30 % erstattet werden können und vom Arbeitgeber lohnsteuerlich nicht veranlagt werden. Die 30-%-Regel ist somit eine beträchtliche Steuerentlastung für alle nicht-niederländi-schen (= ausländischen) Spezialisten, die durch einen in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber im Ausland angeworben wurden.

Vorteile der niederländischen 30-%-Regelung für ausländische Fachkräfte

  • Lohn- und Einkommenssteuerentlastung: 70 % des Gehalts werden steuerlich veranlagt, 30 % bleiben steuerfrei und werden erstattet
  • Zusätzliche steuerlich nicht veranlagte Erstattungen bestimmter Kosten, z.B. die Kosten für den Besuch der Internationalen Schule
  • Umtausch des ausländischen Führerscheins in ein entsprechendes niederländisches Dokument
  • Der Unternehmer kann die 30-%-Regel selbst nutzen, wenn er durch dieses Unternehmen angestellt ist
  • Die 30-%-Regel kann dem Unternehmer helfen, Spezialisten/Fachkräfte aus dem Ausland anzuwerben
  • Auch reguläre niederländische Einkommenssteuervergünstigungen bleiben anwendbar
  • Keine Vermögenssteuer (1,2 % auf den durchschnittlichen Wert des Eigenkapitals)

Vorteile für Arbeitnehmer

Die 30-%-Regel macht es möglich, als nicht ansässiger Steuerpflichtiger eingestuft zu werden, so dass der Arbeitnehmer reguläre Einkommenssteuervorteile, wie steuerliche Abschläge auf Hypotheken, in Anspruch nehmen kann. Dennoch braucht ein nicht ansässiger Steuerpflichtiger sein bzw. ihre Vermögen nicht für die niederländische Vermögenssteuer angeben (Box III, 1,2 % des durchschnittlichen Eigenkapitals).

Vorteile für Arbeitnehmer, die US-Bürger bzw. Inhaber einer Grünen Karte sind

Die Tatsache, dass US-Bürger und Inhaber einer Grünen Karte der USA auf Grund ihrer Nationalität in den USA einkommenssteuerpflichtig sind und gleichzeitig wählen können, ob sie als nicht ansässige Steuerpflichtige für die niederländischen Einkommenssteuer veranlagt werden, führt auf Grund des Steuerabkommens zwischen den USA und den Niederlanden zu einem Status für nicht ansässige Steuerpflichtige. Die Vorteile als nicht ansässiger Steuerpflichtiger in den Niederlanden liegen, abgesehen von der Anwendbarkeit der 30-%-Regel, darin, dass dieser Arbeitnehmer für alle jene Tage, die er außerhalb der Niederlande verbringt, steuerlich nicht veranlagbar ist, unabhängig davon, ob dies aus geschäftlichen oder privaten Gründen erfolgt und ob er sich in den USA oder in irgend einem anderen Land aufhält. Dieser Arbeitnehmer kann durch solche Tage der Abwesenheit aus den Niederlande sein zu versteuerndes niederländisches Einkommen weiter verringern. Mit anderen Worten, das Risiko einer Doppelbesteuerung des Einkommens des Arbeitnehmers existiert nicht.

Vorteile für Unternehmer/Arbeitgeber

Unternehmer, die ihr Geschäft gern in den Niederlanden begründen würden, können ebenfalls von der 30-%-Regel profitieren, während sie in ihrem eigenen Unternehmen in den Niederlanden angestellt sind; dabei es ist unerheblich, ob das Unternehmen eine ausländische oder eine niederländische GmbH ist, so lange es sich um eine juristische Person handelt. Wenn die Voraussetzungen für die 30-%-Regel erfüllt sind und der Zeitrahmen korrekt berücksichtigt wird, können Sie von den Vorteilen profitieren.

Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen können, lässt sich als Arbeitgeber immer noch ein Vorteil aus der 30-%-Regel ziehen. Wenn Sie einen Spezialisten/Fachmann von außerhalb der Niederlande rekrutieren, der die Voraussetzungen für diese Bestimmung erfüllt, und Sie vereinbaren mit ihm/ihr ein Nettogehalt, reduziert die 30 % steuerfreie Vergütung sowie die steuerfreie Gebühr für den Besuch der Internationale Schule (für seine Kinder) die Kosten für den Arbeitgeber im Vergleich mit einem anderen Arbeitnehmer beträchtlich, der diese 30-%-Regel nicht in Anspruch nehmen kann. Eine Vereinbarung mit dem betreffenden Arbeitnehmer über die Zahlung eines Bruttogehalts bringt für den Arbeitgeber keine Vorteile, da die Kosten für den Arbeitgeber mit oder ohne die 30-%-Regel in diesem Falle gleich bleiben.

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